Friedhof

"Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn.
Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn."

- Römer 14,8

Bestattungsformen für Sargbestattungen

Reihengrab

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung ohne Verlängerungsmöglichkeit
  • Grabstelle für einen Sarg
  • Grabpflege durch Angehörige 
  • Grabmal durch Angehörige

Einheitlich gestaltetes Reihengrab

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung ohne Verlängerungsmöglichkeit
  • Grabstelle für einen Sarg
  • Pflege komplett durch Friedhof
  • inkl. Grabmal

Einzelwahlgrab

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung, beliebig verlängerbar
  • Grabstelle für einen Sarg und eine Urne
  • Grabpflege und Erstanlage durch Angehörige 
  • Grabmal und Einfassung durch Angehörige

Doppelwahlgrab

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung, beliebig verlängerbar
  • Grabstelle für zwei Särge und zwei Urnen
  • Grabpflege und Erstanlage durch Angehörige 
  • Grabmal und Einfassung durch Angehörige

Bestattungsformen für Urnenbestattungen

Urnengemeinschaftsanlage

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung ohne Verlängerungsmöglichkeit
  • Grabstelle für eine Urne in der Gemeinschaftsanlage
  • Grabpflege komplett durch Friedhof
  • Grabmal und Einfassung durch Friedhof 

Urnenwahlgrab für max. zwei Urnen

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung
  • beliebig verlängerbar
  • Grabpflege durch Angehörige 
  • Grabmal und Einfassung durch Angehörige

Doppelwahlgrab für max. vier Urnen (Symbolbild)

  • Laufzeit 20 Jahre ab Beisetzung
  • beliebig verlängerbar
  • Grabpflege durch Angehörige 
  • Grabmal und Einfassung durch Angehörige

Friedhofsgebührenordnung

vom 09.11.2023

Friedhofsordnung

vom 23.11.2023

1. Nachtrag Friedhofsordnung

vom 23.11.2023